Gemeinderatssitzung vom 19.02.2018
Am Montag, den 19.02.2018 fand im Mehrzweckraum der Grundschule eine Gemeinderatssitzung mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Baugebiet westlich der K 51
a) Vorstellung eines Lärmschutzgutachtens
b) Beratung und Beschlussfassung über mögliche Folgerungen aus dem Wertgutachten und der Zufahrtsfrage der Fa. WEMAPRO
3.
Beratung und Beschlussfassung über die Erarbeitung eines Bauantrages für die Unterstellhalle der Gemeinde
4.
Beratung und Beschlussfassung über Vorschläge zu Ehrungen durch die Verbandsgemeinde Rüdesheim
5.
Beratung und Beschlussfassung über eine Teilnahme am 27. Bundeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"
6.
Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Roxheim (Aufnahme neue Straße "Am Kornfeld")
7.
Beratung und Beschlussfassung über
a) Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Roxheim und dem LBM über die Inanspruchnahme der Grundstücksfläche zum Ausbau eines Gehweges von der Sponheimer Straße zum Wirtschaftsweg
b) die Vergabe der Baumaßnahmen
8.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Felssicherungsmaßnahmen in der oberen Bergstraße
9.
Information des Ortsbürgermeisters über eine Eilentscheidung über die kleine bauliche Maßnahmen zur Schaffung einer kleinen Wohnung m Dachgeschoß der Grundschule
10.
Grundschule Roxheim
a) Information des Ortsbürgermeisters über ein Eilentscheidung zur Antragstellung für einen Zuschuss für einen Breitbandanschluss der Grundschule
b) Beratung und Beschlussfassung über die Verlegung von Datenleitungen im alten Schulgebäude
c) Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Sanierungskonzepts für die Erneuerung der WC-Anlage beim Schulhof
11.
Beratung und Beschlussfassung über die Erarbeitung einer Ausschreibung der Brückensanierungsmaßnahmen auf der Grundlage des vorliegenden Gutachtens
12.
Erörterung der aktuellen Parkplatzregelung am Friedhofsparkplatz
13.
Beratung und Beschlussfassung über eine Spende
14.
Beratung und Beschlussfassung über die 4. Fortschreibung des einheitlichen Flächennutzungsplans der VG Rüdesheim
15.
Anfragen/Mitteilungen
- Leitungserneuerungsmaßnahmen im Arzthaus in der Hauptstraße
- Schreiben der Zunft vom 02.01.2018
- Info über aktuelle Zahlen in Kita und Grundschule mit Ausblick
Zu 1)
Es lagen keine Einwohnerfragen vor
Zu 2)
Durch Frau Schanz von FIRU GfI Kaiserslautern (Gesellschaft für Immissionsschutz) wurden für das Baugebiet "Westlich der K51" im Hinblick auf die Immissionsbelastung durch die K51, den Sportbetrieb, sowie die ansässigen Betriebe die schalltechnische Untersuchung vorgestellt, sowie mögliche Schutzmaßnahmen vorgestellt.
Demnach ist die Belastung durch den Sportbetrieb und den fließenden Verkehr lediglich als so hoch anzusehen, dass einfache bautechnische Schallschutzmaßnahmen durch die jeweiligen Bauherren, wie z.b. Dreifachverglasung zur Straßenseite, ausreichend sind. Der betroffene Bereich befindet sich ca. 5 -7 m im Baufenster, sodass beim Bau eines Wohnhauses im westlichen Bereich der Baugrundstücke diese Werte höchstwahrscheinlich nicht zum Tragen kommen.
Im Bezug auf das Gewerbe (Firma Partenheimer und Firma WEMAPRO) muss von einem etwas höheren Wert ausgegangen werden, welcher zu Festschreibungen im Bebauungsplan führen wird. Sollten hier Wohnhäuser gebaut werden, so kann dem Immissionsschutz hier durch im Bebauungsplan festzuschreibende feststehende Fenster in Richtung dieser Gewerbebetriebe Rechnung getragen werden. Des Weiteren kann hier durch die Verlegung des Bauplatzes des Bauhofs der Ortsgemeinde von dem Grundstück an der 51 hinter die Firma GEWPRO und neben der Firma Partenheimer ebenfalls zum Immissionsschutz beigetragen werden.
Durch die ermittelten Immissionswerte und den Festsetzungsvorschlag haben die ansässigen Gewerbebetriebe keine Nachteile zu erwarten. Hier steht der Bestandsschutz im Vordergrund.
Herr Ruppert teilt hier ebenfalls nochmals mit, dass durch die Ansiedlung des Bauhofs an der o. a. Örtlichkeit die Immissionswerte positiv beeinflusst werden.
Bzgl. der Kritik des LBM im Bezug auf die Zufahrt der Fa. WEMAPRO für Sattelzüge, welche beim Verlassen des Firmengeländes in den Gegenverkehr fahren müssen, konnte sich bei einem Ortstermin davon überzeugt werden, dass hier keine Sattelzüge , sondern kleine Lastwagen das Gelände befahren. Demnach erfolgt eine neue Prüfung des LBM bzgl. der Zufahrt der Firma WEMAPRO.
Der zukünftige Bauhof könnte über den Feldweg zwischen den Firmen Partenheimer und WEMAPRO, als auch über die Erschließungsstraße erreicht werden.
Der Festsetzungsvorschlag wird durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen. Zudem wird beschlossen in die Offenlage zu gehen und hierbei eine schnellstmögliche Entscheidung des LBM herbeizuführen.
Zu 3)
Durch den Gemeinderat wird einstimmig beschlossen den Bauhof auf dem o. a. genannten Baugrundstück errichten zu wollen. Dementsprechend soll für die nächste Gemeinderatssitzung eine Planskizze vorliegen.
Zu 4)
Durch die Ortsgemeinde werden keine Vorschläge gemacht.
Zu 5)
Da die Ortsgemeinde inzwischen eine Größe und Infrastruktur hat, welche nicht mehr dem klassischen Dorf im Sinne des Wettbewerbs entspricht, beschließt der Gemeinderat einstimmig nicht an diesem Wettbewerb teilzunehmen.
Zu 6)
Die neu entstandene Straße "Am Kornfeld" ist in de Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen noch nicht aufgenommen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufnahme der Straße "Am Kornfeld" bei gleicher Reinigungsklasse
Zu7)
Durch den Gemeinderat wurden der Vergangenheit beschlossen, dass Teilstück zwischen Sponheimer Straße und dem Wirtschaftsweg mit einem Fußweg zu versehen.
Es wurde nun festgestellt, dass zu einem der Grünstreifen nicht der Ortsgemeinde, sondern dem Land gehört. Zudem wurden drei Angebote eingeholt, welche sich im Bereich von 12894,13 € bis 16023,11 € befinden.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, den Beschluss den Gehweg dort auszubauen aufzuheben und stattdessen den Bereich ca. 10 Cm auskoffern zu lassen und mit neuem Schotter / Splitt wieder begehbar zu machen. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 2800 €.
Zu 8)
Für die Felssicherungsmaßnahmen wurden ebenfalls -3- Angebote eingeholt. Hierbei war die Firma Schmitt Mandelbachtal mit 48.675,40 € die günstigste Fachfirma.
Der Gemeinderat beschließt von daher einstimmig nach Rücksprache mit dem geologischen Landesamt die Firma Schmitt mit den Felssicherungsmaßnahmen zu beauftragen.
Zu 9)
Die Betreuende Grundschule muss aufgrund der steigenden Zahl der Schüler, welche diese in Anspruch nehmen, erweitert werden. Hierfür ist die ehemalige Wohnung in der Grundschule vorgesehen. Bei einem Ortstermin wurde festgestellt, dass jedoch nur die Räumlichkeiten im 1. OG für die betreuende Grundschule in Frage kommen und die Räumlichkeiten im Dachgeschoß (3 Zimmer, Bad, 57 m2) hierfür ungeeignet sind.
Diese Bereiche werden nun durch geringfügige Umbaumaßnahmen, was die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung angeht getrennt. Somit kann die neu entstehende Wohnung im Dachgeschoß wieder vermietet werden. Ein Mieter ist bereits vorhanden. Die Umbaukosten belaufen sich auf ca. 5600 €, welche sich bei dem derzeit üblichen Mietpreis in 2 Jahren amortisiert haben werden.
Zu 10)
Durch die Verbandsgemeinde Rüdesheim (Hr. Schwerbel) wurde mitgeteilt, dass mit Termin 30.01.2018 der Antrag für die Breitbandversorgung der Grundschule Roxheim gestellt sein muss. Hierfür muss sich die Ortsgemeinde mit 10 % der Kosten beteiligen. Die restlichen 90 % werden durch den Bund mit 50 % und dem Land mit 40 % getragen. Die Kosten würden sich für die Ortsgemeinde somit bei 10000 € belaufen.
Im Zug der Digitalisierung der Grundschule war zunächst die Einrichtung eines Computerlabors angedacht. Davon ist man seitens der Schulleitung abgekommen und schlägt nun die Anschaffung von 15 IPads und 10 Laptops, bzw. 12 IPads und 12 Laptops an, um mit diesen Gerätschaften an den neuen Whiteboards arbeiten zu können.
Hierdurch kann der als Computerlabor vorgesehene Raum als Klassenzimmer genutzt werden.
Da auf dieses Computerlabor verzichtet werden kann und aufgrund der Tatsache, dass die Whiteboards günstiger geworden sind, ist der finanzielle Mehraufwand als gering einzuschätzen. Ein Angebot der Firma URANO steht noch aus.
Durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rüdesheim Lüttger wurde dem Ortsbürgermeister zudem mitgeteilt, dass es einen weiteren Zuschuss (KL Inv VL Kap II) zur Grundschulsanierung gibt. Es handelt sich um einen Betrag von 300.000 €, welcher für die Grundschule Weinsheim und Roxheim beantragt wird. Hier gibt es vom Bund 90 % Zuschuss, sodass die Ortsgemeinde ebenfalls wieder mit 10% im Boot ist. Die Gelder sollen für die Renovierung der Toilettenanlage auf dem Schulhof, Erneuerung von Fenstern und Türen, sowie der Heizungsanlage verwandt werden. Zudem muss das Stromnetz modernisiert und die Umstellung auf LED Technik vorangetrieben werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Büro Selzmann und die Firma Litzenberger mit dem erstellen des Ausschreibungstext zu beauftragen.
Zu 11)
Die Brücken in der Ortsgemeinde Roxheim wurden geprüft und bewertet.
Durch das Büro Lunkenheimer und Schulte soll ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Ausschreibung vorbereitet werden.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
Zu 12)
Durch die Verbandsgemeindeverwaltung wird die Beschilderung für den Friedhofsparkplatz wie folgt erfolgen
Parken nur für PKW, werktags für 3 Stunden im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Sonn-, /Feiertags und Nachts für Anwohner und Besucher.
Zu 13)
Durch die Firma Bellmann wurde 8 Baggerstunden an die Ortsgemeinde gespendet. Diese sollen für die unter TOP 7 genannten Baumaßnahmen verwandt werden.
Die Spende wird durch den Gemeinderat einstimmig angenommen.
Zu 14)
Der Gemeinderat schließt als benachbarte aber nicht betroffene Gemeinde der 4. Fortschreibung des einheitlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rüdesheim zu.
Zu 15)
Das Schreiben der Zunft an den Bauausschuss weitergegeben und im Rahmen eines Ortstermins erörtert.
Die Info über die aktuellen Zahlen in Kita und Grundschule mit Ausblick, sowie die Leitungserneuerungsmaßnahmen im Arzthaus in der Hauptstraße werden auf die nächste Sitzung vertagt.
Am Montag, den 27.11.2017 fand im Mehrzweckraum der Grundschule die letzte Gemeinderatssitzung für dieses Jahr statt. Zu TOP 1 Zu TOP 2 Zu TOP 3 In dem Zusammenhang wurde der Beschluss gefasst, dass in dem Bereich direkt an der K 51 vom neuen Kreisel bis zum zukünftigen Bauhof pro Gebäude 8 statt 6 Wohnungen gebaut werden können. An den festgesetzten Höhen der Häuser soll sich nichts ändern. Angedacht ist eine Bauweise mit einem sogenannten Staffelgschoß (oberstes Geschoss in der Fläche kleiner als die darunter liegenden Geschosse) Zu TOP 4 Zu TOP 5 Zu TOP 6 Zu TOP 7 Zu TOP 8 |
Zu TOP 9 Da die betreuende Grundschule ständig wächst, reichen die Räumlichkeiten kaum noch aus. Da die in der Grundschule befindliche Mietwohnung demnächst frei wird ist ein Antrag auf Umnutzung für die betreuende Grundschule angedacht. Es soll u. a. ein Durchbruch geschaffen werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Stellung eines Antrags auf Umnutzung der Mietwohnung im Gebäude der Grundschule. Zu TOP 10 Am 08.12.2017 ist ein Pflanztermin von Bäumen, welcher der Ortsgemeinde zur Verfügung gestellt wurden. Am Abend findet in der Birkenberghalle eine Einweisung in den Defibrillator für alle interessierten Bürger und Vereine statt. An der Bushaltestelle am Aldi zwischen Roxheim und Hargesheim soll ein Wartehäuschen gestellt werden. Die Ortsgemeinde Hargesheim hat sich bereit erklärt die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Durch die Verbandsgemeinde Rüdesheim wird ein Zuschussantrag gestellt. Dietrich Braun (FWG) teilt mit, dass er von Bürgern angesprochen wurde, dass sie das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde nicht mehr erhalten. |
Am Montag, den 11.09.2017 fand im Mehrzweckraum der Grundschule eine Gemeinderatssitzung mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Honorars für die Erstellung des B-Planes westlich der K 51
3.
Beratung und Beschlussfassung über die Eckdaten des Entwurfes für ein neues Baugebiet westlich der K 51
4.
Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf der für das neue Baugebiet notwendigen Grundstücke zur Schaffung der Ausgleichsfläche
5.
Beratung und Beschlussfassung über eine Umstellung der Zahlungsmodalitäten beim Essen in der Kindertagesstätte
6.
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Langgewann Süd"
7.
Beratung und Beschlussfassung über die Stellung eines Zuschussantrages zur Umstellung der Innenbeleuchtung von Grundschule, Kindertagesstätte und Birkenberghalle, sowie Flutlicht beim Sportgelände mit LED
8.
Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb einer neuen Spülmaschine für die Küche im Grundschulgebäude
9.
Beschaffung von weiteren 5 Whiteboards für die Grundschule
10.
Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss an die ev. Kirche zu der laufenden Renovierung
11.
Beratung und Beschlussfassung über eine Mitfinanzierung der Fußball D-Jugendausbildung bei der Spielgemeinschaft Hargesheim/Roxheim
12.
Mitteilungen/Anfragen
Zu 1
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.
Zu 2
Bzgl. der vorgesehenen Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Westlich der K 51" von derzeit 1,2 ha auf zukünftig ca. 2 ha erhöht sich das Honorar der BBP Stadtplanung Kaiserslautern von netto 12.806 € auf 17.189 € (B-Plan von 7.952 € auf 11.601 € und Fachbeitrag Naturschutz von 4.854 € auf 5.588 €)
Der Honorarerhöhung wurde einstimmig zugestimmt.
Zu 3
Durch den Gemeinderat wurde in der vergangenen Gemeinderatssitzung bereits die Anbindung des neuen Baugebiets "Westlich der K 51" mit einer Erschließungsstraße an den neuen Kreisverkehr beschlossen. Hierzu ist die Ausweisung einer 2. Baureihe erforderlich.
Durch Frau Guth und Herrn Ruppert von der BBP Kaiserslautern wurde der Bebauungsplan vorgestellt. In der 2. Baureihe sollen -7- Grundstücke entstehen. Vom Kreisverkehr beginnend -5- Grundstücke als allgemeines Wohngebiet und die beiden nachfolgenden Grundstücke als Mischgebiet. Bei den Grundstücken an der K 51 im Anschluss an die Firma Wemapro handelt es sich um Mischgebiet. Die Erschließungsstraße endet mit einem Wendehammer.
Die Kreisverwaltung, sowie der LBM wurden über diesen Entwurf bereits in Kenntnis gesetzt und haben keine Bedenken.
Das Bauen und Betreiben von Einzelhandelsgewerben soll nach eingehender Diskussion durch den Gemeinderat bis zu einer Verkaufsfläche von 100m2 zugelassen sein. Hierbei ist der Lebensmitteleinzelhandel ausgeschlossen. Des Weiteren sind Bordelle, Tankstellen und Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
Zu 4
Durch den Ortsbürgermeister wird mitgeteilt, dass die Ausgleichsfläche auf dem Brachland am Wißberg geschaffen werden soll. Gespräche mit den Eigentümern über den Kauf dieser Grundstücke wurden bereits geführt. 1,2 ha können bereits gekauft werden, 0,5 ha kommen voraussichtlich noch hinzu.
Der Ankauf dieser Grundstücke wurde einstimmig beschlossen.
Zu 5
Durch den Rechnungshof wurden die Essensbeiträge in den Kindertagesstätten der VG Rüdesheim beanstandet und als zu niedrig dargestellt.
Über mögliche Anpassungen wurden in zwei Ortsbürgermeisterdienstbesprechungen ausführlich informiert.
Der Rechnungshof hat mitgeteilt, dass er eine Abrechnung nach dem sachbezugswert der Sozialversicherungsentgeltverordnung akzeptieren wird. Dieser Sachbezugswert beläuft sich im Jahr 2017 auf 95 € pro Monat, als 3,17 € pro Tag.
Um den kleineren Portionen, die Kinder in der Regel zu sich nehmen, gerecht zu werden, wird eine Reduzierung um einen Anteil von 10 % als sinnvoll erachtet. Somit würde pro Essen ein Betrag in Höhe von 2,86 € (gerundet2,90 €) anfallen.
Eine Änderung der Essenskosten wird dann zukünftig automatisch mit einer Änderung des Sachbezugswerts der Sozialversicherungsentgeltverordnung umgesetzt.
Seitens der Verwaltung wurde folgende Möglichkeit vorgeschlagen:
Ausgehend von ca. 15 Essen pro Ganztagsplatz (Zahl wurde aus dem Jahr 2015 ermittelt und hochgerechnet) wird diese Zahl pauschal mit 2,90 € multipliziert (=43,50 €; gerundet 45 €) und für jedes Kind, das für fünf Tage zum Essen angemeldet ist, ist dieser Pauschalbetrag zu leisten. Es erfolgt dann im Nachhinein keine Abrechnung sondern lediglich diese pauschale Kostenermittlung.
Bei geteilten Essens- und Ganztagsplätzen (Sharing von 2 bzw. 3 Wochentagen) würde ein Betrag in Höhe von 18 € mtl. bzw. 27 € mtl. angesetzt. Abwesenheiten von mehr als einer Woche könnten berücksichtigt und anteilmäßig erstattet werden, ob die Anzahl der zugrunde gelegten Essen noch ausreichend ist.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Essen der Ganztagskinder in der Kindertagesstätte pauschal abzurechnen.
Zu 6
Am 02.09.2017 ist die neu gefasste Sportanlagenlärmschutzverordnung 18.BlmSchV) in Kraft getreten. Diese enthält neue Immissionsrichtwerte für Sportanlagenlärmeinwirkungen in den Ruhezeiten am Sonn- und Feiertagnachmittag und am Abend. Für Allgemeine Wohngebiete werden diese Immissionsrichtwerte von 50dB(A) auf 55db(A) angehoben. Dieser neue Immissionsrichtwert wird unter Berücksichtigung des Lärmschutzwalls nach den Ergebnissen der Untersuchungen von 2015 an keiner Fassade überschritten. Somit kann Punkt 8.2.2 des B-Planes, dass im 1. Obergeschoss keine öffenbaren Fenster angeordnet werden dürfen.
Beschlussantrag: Der Gemeinderat beschließt gem. § 2Abs. 1 Bau GB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I. S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, unter Beachtung des § 22 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz vom 31.01.1994 (GVBL. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, die 2. Änderung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet "In der Langgewann-Süd", Flu8, im Sinne des § 13 Bau GB.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "In der Langgewann-Süd" wird einstimmig beschlossen.
Zu 7
Der Ortsbürgermeister wird durch den Gemeinderat einstimmig bevollmächtigt vor Stellung eines Zuschussantrages die Wirtschaftlichkeit zu prüfen / prüfen zu lassen, um anschließend einen bzw. entsprechende Zuschussanträge zu stellen.
Zu 8
Derzeit werden 1760 Jahr im Kindergarten und der Grundschule ausgegeben. Die Spülmaschine ist mittlerweile 13 Jahre alt und es häufen sich die Reparaturkosten. Zudem handelt es sich um keine Durchschubspülmaschine. Hierdurch wird das Küchenpersonal aufgrund des Anhebens der Körbe in den Geschirrspüle rund wieder heraus stark belastet.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Beschaffung einer Durchschubspülmaschine, Kosten ca. 7000 - 11000 € (Angebote müssen eingeholt werden) zu.
Zu 9
Ein Whiteboard wird in der Grundschule bereits betrieben. Seitens der Grundschule wurde nun darum gebeten, auch die anderen Klassen mit diesen Whiteboards auszustatten. Es müssten somit 5 Weitere beschafft werden. Kosten pro Whiteboard 4450,30 €. Die Whiteboards werden zu den herkünftigen Tafeln hinzugenommen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Beschaffung -5- weitere Whiteboards.
Durch die Schulleiterin wurde zudem mitgeteilt, dass über die Anschaffung einer neuen Computeranlage mit dem Kollegium noch beraten wird, da wahrscheinlich die Umstellung auf ein Tabletsystem bevorzugt wird.
Zu 10
Der Ortsbürgermeister schlägt einen Zuschuss von 5000 € vor. Dies wird bei -2- Enthaltungen der CDU beschlossen.
Zu 11
Der TuS Roxheim bittet um Mitfinanzierung der laufenden Kosten für den Saisonbetrieb der D-Jugend in Höhe von 804 €. Die D-Jugend wird im Rahmen der Kooperation mit dem TSV Hargesheim betreut.
Der Gemeinderat beschließt die Mitfinanzierung bei -3- Enthaltungen der FWG.
Zu 12
Im Bereich der Bergstraße (rote Felserhöhung hinter dem Wanderparkplatz) kam es zu erheblichen Felsabbruch. Große Felsbrocken sind dort in den Garten von Anwohnern gestürzt. Aufgrund der derzeitigen Beschaffenheit des Felsens muss u. U. mit weiteren Abbrüchen gerechnet werden. Es wird schnellstmöglich ein Gutachten eingeholt, wie hier weiter zu verfahren ist.
Die Energetische Sanierung der Grundschule Roxheim soll in den Sommerferien 2018 durchgeführt werden.
Geplante Maßnahmen:
Neue Gas-Brennwert-Heizung, Stilllegung des Öltanks, Hydraulischer Abgleich und Überprüfung der Thermostatventile, neue Fenster im Anbau von 1985, Klassenräume, Bibliothek, Dachgauben, Türen und Fenster im Schüler WC
Kosten wurden auf 164.282,10 € geschätzt. Der Zuschuss beträgt 147.853 €.
Am Montag, den 06.11.2017 fand im Mehrzweckraum der Grundschule Roxheim eine Gemeinderatssitzung mit folgenden Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil statt: Zu TOP 1 |
Zu TOP 6 Ein Gärtner fragte bei der Ortsgemeinde um den möglichen Erwerb von 15 ha Land für einen Gartenbetrieb an. Durch die Ortsgemeinde steht derzeit kein Gelände hierfür zur Verfügung. In letzter Zeit wird der Parkplatz an der Birkenberghalle im häufiger durch das Abstellen von LKW´s und Wohnwagen missbraucht. Der Ortsbürgermeister bittet die Verbandsgemeinde die Besitzer dieser Fahrzeuge erst einmal zu ermahnen dies zu unterlassen. Im südlichen Bereich des Sportplatzes muss am Zaun ein Grünschnitt durchgeführt werden, da es nur noch unter erheblichen Schwierigkeiten möglich Bälle dort herauszuholen. Dietrich Braun (FWG) teilt mit, dass es durch die Bäume auf dem Friedhof zu erheblichen Verunreinigungen durch Laub und Frucht auf den Wegen und Gräbern kommt und regt das Fällen vereinzelter Bäume an. Seiner Ansicht nach wurde in den letzten Jahren versäumt die Bäume zu stutzen und derzeit haben die lebensälteren Friedhofsbesucher und Grabpfleger mit den Folgen zu kämpfen. |
Am Montag, den 03.07.2017 fand im Mehrzweckraum der Grundschule eine Gemeinderatssitzung mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Beratung und Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen zur 1. Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet "In der Langgewann-Süd" der Ortsgemeinde Roxheim
3.
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet "In der Langgewann-Süd", der Ortsgemeinde Roxheim, als Satzung
4.
Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Westlich der K 51", der Ortsgemeinde Roxheim
5.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Geländes entlang des Radweges im Beriech des Kreisels
6.
Unterrichtung über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Bau- und Friedhofsauschusses am 16.06.2017
7.
Grundschule Roxheim:
- Beratung und Beschlussfassung über eine Erneuerung der Schülercomputeranlage
- Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung weiterer elektronischer Schultafeln
8.
Unterrichtungen/Anfragen
Zu 1.
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.
Zu 2.
Der Gemeinderat von Roxheim hat am 27.03.2017 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes "In der Langgewann-Süd" gefasst und in gleicher Sitzung über die Planungsänderung beraten, entschieden und die Durchführung der Offenlage der Planung beschlossen. Durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfs im Zeitraum 29.05. bis zum 29.06.2017 wurde der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) die Möglichkeit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung gegeben. Parallel hierzu wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Es wurden insgesamt 21 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange aufgefordert eine Stellungnahme bis zum 29.06.2017 abzugeben. Die nachfolgenden aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme und/oder Hinweise abgegeben:
Amprion GmbH
Im Änderungsbereich verlaufen weder Hochspannungsleitungen des Unternehmens, noch liegen Planungen für Hochspannungsleitungen vor. Änderungen oder Ergänzungen an der Bebauungsplanänderung werden aufgrund der Stellungnahme nicht erforderlich.
Die Deutsche Telekom Technik GmbH, Vodafone Kabel Deutschland und Westnetz GmbH wurden am Verfahren separat beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Amprion GmbH wurde zur Kenntnis genommen, Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Es wird mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Planungsänderung bestehen. Sie bittet jedoch um erneute Beteiligung, sollen weitere Planungsänderungen vorgenommen werden. Änderungen oder Ergänzungen an der Bebauungsplanänderung werden aufgrund der Stellungnahme nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wurde zur Kenntnis genommen, Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Ref. 62, Bauamt
Es wird mitgeteilt, dass keine Bedenken zur Änderungsplanung bestehen. Es wird jedoch angeregt, einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen, dass für die inhaltlich nicht geänderten Bereiche die Rechtsgrundlagen des Ursprungsbebauungsplans weiterhin gelten.
Stellungnahme der BBP Stadtplanung, Landschaftsplanung, Kaiserslautern im Auftrag der Ortsgemeinde Roxheim:
Diesbezüglich wird empfohlen der Anregung nicht zu folgen, da dies dazu führen wird, dass auf dem Baugrundstück zukünftig zwei verschiedene Versionen des BauGB und der BauNVO (Baunutzungsverordnung) anzuwenden wären. Das wäre zwar rechtlich möglich, würde jedoch im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben zu einem kaum händelbaren Zustand führen.
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Ref. 62, Bauamt, wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung auf Aufnahme eines Hinweises, dass für die inhaltlich nicht geänderten Berieche die Rechtsgrundlagen des Urspungsbebauungsplans weiterhin gelten, wird nicht gefolgt. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Naturschutzbehörde
Es wird mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Änderungsplanung bestehen. Sie bittet jedoch um Beachtung des Hinweises, dass gem. § 17As. 6 und § 11 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) i.V.m. § 10 LNatSchG (Landesnaturschutzgesetz) mittlerweile die Führung eines Kompensationsverzeichnisses (Ökokonto = Ausgleichsfläche) vorgeschrieben ist und dass in diesem Zusammenhang die Träger der Bauleitplanung verpflichtet sind, der Unteren Naturschutzbehörde die entsprechenden Daten für die Eintragung in das Kompensationsverzeichnis zur Verfügung zu stellen. Eine Änderungs- oder Ergänzungserfordernis der vorliegenden Planung resultiert hieraus jedoch nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Naturschutzbehörde, wird zur Kenntnis genommen.
Änderungen oder Ergänzungen der Planung resultieren hieraus jedoch nicht. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz, LBM Bad Kreuznach
Der LBM Bad Kreuznach äußert Bedenken hinsichtlich der Dimensionierung der Verkehrsflächen im Änderungsbereich und regt in diesem Zusammenhang an, zumindest für den westlich gelegenen Wendeplatz auf eine Verkleinerung der Wendefläche zu verzichten.
Stellungnahme der BBP Stadtplanung, Landschaftsplanung, Kaiserslautern im Auftrag der Ortsgemeinde Roxheim:
Aufgrund der Kürze der beiden Stichstraßen (jeweils rund 25m) und unter Berücksichtigung der Anzahl der jeweils erschlossenen Baugrundstücke ist des Weiteren nicht davon auszugehen, dass oftmals fremde, bzw. ortsunkundige Autofahrer die Stichstraßen nutzen werden. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass ein Wenden im Bereich der Aufweitung mit mehrmaligem Zurückstoßen fahrtechnisch möglich ist.
Der Hinweis, dass eine Andienung mit größeren Fahrzeugen, wie z.B. einem Müllfahrzeug nicht möglich sein wird, war dem Gemeinderat, als er über die Erschließungsplanung beraten und beschlossen hat, bekannt, er sah hier jedoch keine Änderungserforderlichkeit.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des LBM Bad Kreuznach wird zur Kenntnis genommen, die mitgeteilten Bedenken, unter Verweis auf die obigen Ausführungen jedoch zurückgewiesen. An der vorliegenden Planung wird festgehalten.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Es wird mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Planung besteht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass, sollte die Gemeinde Interesse an der Erschließung des Baugebiets mit Telekommunikationsinfrastruktur des Unternehmens haben, eine ergänzende Anfrage an das Unternehmen zu stellen ist. Eine Änderungs- oder Ergänzungserfordernis der vorliegenden Planung resultiert aus der Stellungnahme gelichwohl nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen an der Planung sind nicht erforderlich.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Zu 3.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat Roxheim beschließt die 1. Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet "In der Langgewann-Süd", als Satzung
Begründung:
Nachdem der Entwurf der 1. Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet "In der Langgewann-Süd", öffentlich vom 29.05.2017 bis 29.062017 ausgelegen hat und über die während der Auslegungszeit vorgebrachten Anregungen bereits Beschluss gefasst wurde, bedarf es nun des Satzungsbeschlusses.
Die Satzung wird einstimmig beschlossen.
Zu 4.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Erschließung des Baugebiets "Westlich der K 51" von der Firma GEWPRO bis zum neuen Kreisel. Zum Einen von der K 51 mit Querungen über den Radweg und zum Zweiten vom rückwärtigen Bereich mit Zufahrt vom Kreisel und einer Wendemöglichkeit auf Höhe der WEMAPRO. Die Anbindung mit dem Kanal muss über den rückwärtigen Bereich erfolgen. Für beide Möglichkeiten legte die BBP Kaiserslautern Planungsentwürfe vor. Der Gemeinderat favorisiert die rückwärtige Anbindung, um Gefahren bei den ansonsten notwendigen Querungen des Radwegs vorzubeugen.
Bei der Planung vom rückwärtigen Bereich mit dem Bau einer neuen Straße wurden in dem Plan 7 Grundstücke vorgeschlagen, mit einer in der Mitte befindlichen Stichstraße. Durch den Gemeinderat wurde diese Stichstraße als nicht notwendig erachtet, zumal der Ortsbürgermeister mitteilte, dass in diesem Bereich wahrscheinlich keine Einfamilienhäuser entstehen und bereits ein Interessent da wäre, welcher sich den Bau von Mietswohnungen vorstellen könnte. Bei einem Bau der rückwärtigen Anbindung könnte die Kanalführung dort untergebracht werden und es wären keine Grunddienstbarkeiten notwendig. Die Kosten dieser Anbindung werden sich über ca. 250.000 € belaufen. Die Hälfte dieser Kosten könnte geparkt werden und später bei einer gegenüberliegenden Fortführung des Baugebiets im Bruttopreis verrechnet werden. Die andere Hälfte wird mit den bereits vorhandenen Grundstücken verrechnet.
Der Ortsbürgermeister schlägt vor:
Mit der Kreisverwaltung abzuklären, ob eine Erweiterung des Neubaugebiets an der geplanten rückwärtigen Anbindung zugestimmt wird.
Gespräche mit den -3- Grundstückseigentümern entlang dieser Anbindung (Kreisel bis zu GEWAPRO) zu führen, um diese Grundstücke zu erwerben
Die Firma BBP mit einem weiteren Planungsentwurf ohne die Stichstraße in die Grundstücke in Richtung K 51 zu beauftragen.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
Zu 5.
Bei einer Begehung wurde festgestellt, dass durch die am neuen Kreisel entstandenen mit Steinen ausgelegten Gräben ein hohes Gefahrenpotential für die Radfahrer, hierbei insbesondere Kinder darstellt. Dieser Beriech sollte durch ein Geländer von insgesamt 39,5 m Länge, 1,30m Höhe und 2 Holmen abgesichert werden.
Es wurden diverse, auch Roxheimer Firmen angeschrieben. Günstigster Bewerber ist die Firma Kraft aus Guldental mit einem Angebot von 15.064,21 €.
Nach eingehender Diskussion wird die Aufstellung eines solchen Geländers (Farbe Roxheimer Blau entsprechend dem Schulhofzaun) mit 9 Ja- Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.
Zu 6.
Zwischen dem neuen Wall im Teilgebiet "In der Langgewann-Süd" und dem Sportplatzgelände ist ein Streifen entstanden, welcher durch die Ortsgemeinde zu pflegen wäre. Des Weiteren sind Spielgeräte auf dem gepflasterten Platz auf dem Sportgelände geplant. Hier hat sich der Förderverein bereit erklärt etwas zur Verfügung zu stellen. Hier wurde auch das Aufstellen Bänken unter den Bäumen/Hecken vorgeschlagen.
In diesem Zusammenhang ist angedacht den Zaun des Sportgeländes zu entfernen und stattdessen ein Zaun auf die Wallkrone zu setzen. Hierdurch soll verhindert werden, dass nicht Berechtigte bzw. Kinder über den Wall auf Privatgrundstücke gelangen.
Der Ortsbürgermeister möchte diesbezüglich den Kontakt mit den Grundstückseigentümern suchen, um darüber zu beraten und die Kostenfrage zu klären.
Der Ballfangzaun wird erweitert.
Die Friedhofsglocke wird wieder in Betrieb genommen, Kosten 3000€.
Planer Schmitt ist mit der Gestaltung des behindertengerechten Zugangs n das Rathaus beauftragt. In diesem Zusammenhang soll auch ein Unterstand für Schüler, welche auf den Bus warten geplant werden. Denkbar wäre eine solche Überdachung auch auf der gegenüberliegenden Seite an der evangelischen Kirche, z. B. an der Treppe vorzusehen. Der Ortsbürgermeister wird diesbezüglich Kontakt mit der Kirche aufnehmen.
Zu 7.
a)
Die Kosten für eine neue Schüler PC-Anlage würden sich auf 14373,21 € belaufen. Hier besteht ein Rahmenvertrag der Verbandsgemeinde Rüdesheim mit der Firma Urano. Über die Verbandsgemeinde sollen diese Kosten noch geprüft werden. Des Weiteren gilt es zu Prüfen, ob in diesen Kosten eine Wartung über einen gewissen Zeitraum mit integriert ist.
Aufgrund des Rahmenvertrags war hier keine Ausschreibung erforderlich.
Der Beschaffung nach den o. a. Überprüfungen wurde einstimmig zugestimmt.
b)
Eine elektronische Schultafel ist bereits bestellt / geliefert. Die Schulleiterin Frau Gauch sieht den Bedarf alle Schulklassen mit diesen Tafeln zu den Kreidetafeln auszustatten.
Nach der Installation der bereits bestellten Tafel bittet der Gemeinderat um eine Vorführung dieser Tafel. Zudem soll das Gespräch mit den Lehrkörpern gesucht werden, inwieweit die Tafeln auch genutzt werden. Des Weiteren sollen Fördermöglichkeiten im Bezug auf die Nutzung dieser Tafeln geprüft werden.
Die weitere Anschaffung von Tafeln wird bis dahin erst einmal zurückgestellt.
Zu 8.
Aktion RWE vor Ort.
Durch die RWE werden ehrenamtliche Projekte mit bis zu 2000 € bezuschusst.
Albert Schauß hat diesbezüglich Informationsmaterial über eine Überdachung für den Grill auf dem Grillplatz Birkenberg besorgt. Es handelt sich hierbei um eine Stahl/Alu Kontruktiojn mit Abzug. Es wäre sogar ein Moskitonetz dabei. Die Kosten für diese Überdachung würde mit Lieferung sogar unter den 2000€ liegen. An den Zuschuss der RWE ist der Einsatz von ehrenamtlichen Helfern gebunden. Der Ortsbürgermeister und Albert Schauß werden sich um Freiwillige bemühen.
Durch Bürger kam es zu Beschwerden im Hinblick auf den Katzenbach. Dort sie aufgrund von Wildwuchs kein Bachbett mehr erkennbar. Es wurde ein Besichtigungstermin mit dne zuständigen Behörden vereinbart.
Durch die FWG wird darauf hingewiesen, dass es seit Baubeginn im Neubaugebiet "In der Langgewann-Süd" des Öfteren vorkommt, dass LKW in den Ort hineinfahren und es hierbei zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommt. Offensichtlich werden die LKW aufgrund Naviführung in den Ort geleitet und nicht direkt in das Neubaugebiet. Es wird als sinnvoll erachtet hier die Beschilderung zu verbessern.
Für die Räumung des Geländes westlich der K 51 durch die Ortsgemeinde wurden die Kosten immer noch nicht durch den ehemaligen Grundstückseigentümer beglichen. Der Bagger steht immer noch und wurde nicht entfernt. Hier soll eine Frist zur Begleichung gesetzt werden. Bei Nichteinhaltung werden sich weitere rechtliche Schritte vorbehalten.
Der neue Jagdpächter hat im Hinblick auf die "Schwarzwildplage" siet 1. April 12 Stück Schwarzwild erlegt.
An der Zuwegung zum Aldi gegenüber der ehemaligen Tankstelle befindet sich sei Monaten ein Loch , welches provisorisch durch Holzbretter abgedeckt ist. Dies stellt eine erhebliche Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. Sollte hier in den nächsten Tagen nicht durch die verantwortliche Firma für Abhilfe gesorgt werden, wird die Ortsgemeinde dieses Loch mit Sand verfüllen.