vom 18. Jan. 1984
§ 1 Name der Wählergemeinschaft:
Freie Wählergemeinschaft Roxheim e.V
§ 2 Sitz der Wählergemeinschaft
6551 Roxheim
§ 3 Vereinsregister
Die Freie Wählergemeinschaft soll im Vereinsregister eingetragen werden.
§ 4 Zweck der Wählergemeinschaft
Die Wählergemeinschaft hat sich zur Verwirklichung bestimmter kommunalpolitischer Ziele zusammengeschlossen und wird bei den stattfindenden jeweiligen Kommunalwahlen Wahlvorschläge einreichen.
Die Wählergemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Insbesondere verfolgt sie die Förderung des demokratischen Staatswesens durch unmittelbare Beteiligung der Bevölkerung am demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß.
§ 5 Mitgliedschaft der Wählergemeinschaft
Mitglieder können alle wahlberechtigten Bürger werden, die innerhalb der Gemeinde Roxheim wohnen. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.
Der Freien Wählergemeinschaft Roxheim kann nicht als Mitglied angehören, wer auf einem Wahlvorschlag einer anderen Wählergemeinschaft oder Wählergruppe oder einer Partei zur Gemeindevertretung kandidiert.
Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet die nachfolgende ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Die Mitglieder der FWG Roxheim e.V. sind zugleich Mitglieder der FWG Verbandsgemeinde Rüdesheim e.V. und der FWG Kreis Bad Kreuznach e.V.
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch den Tod,
b) durch schriftliche Austrlttserklärung gegenüber dem Vorstand,
c) durch Ausschluß.
Der Ausschluß eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn vereinsschädigendes Verhalten und ein Antrag eines Mitgliedes zum Ausschluß vorliegt. Der Ausschluß selbst kann durch den Vorstand vorgenommen werden. Von der Entscheidung ist dem Mitglied Mitteilung zu machen. Die Einberufung einer Mitgliederversammlung in diesem Zusammenhang ist er- forderlich, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.
Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte in der Wählergemeinschaft. Sie haben Stimmrecht in den Versammlungen und können jederzeit Anträge und Anregungen dem Vorstand vorlegen. Über die Anträge und Anregungen entscheidet die nächstfolgende Mitgliederversammlung mit Einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§ 6 Einkünfte und Ausgaben der Wählergemeinschaft
Die Einkünfte der Wählergemeinschaft bestehen ausschließlich aus Spenden.
Die Ausgaben bestehen aus
a) Wahlkampfkosten und Kosten für die Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen sowie Kosten für eine ausreichende Information der Mitglieder.
b) Einem jährlichen Pauschalbetrag an die FWG Verbandsgemeinde Rüdesheim e.V., solange es die Finanzen zulassen.
§ 7 Organe der Wählergemeinschaft
Zur Durchführung ihrer Aufgaben bedient sich die Wählergemeinschaft ihrer satzungsgemäßen Organe.
Diese sind:
a) der Vorstand,
b) die Mitgliederversammlung.
§ 8 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Schriftführer,
d) drei Beisitzern,
e) einem Kassenwart.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und stellvertretende Vorsitzende gemeinsam. Die Wahl des Vorstandes erfolgt alle zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung. Die Wiederwahl ist zulässig.
§ 9 Ordentliche Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt.
Auf Verlangen von mindestens 3 Mitgliedern ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Die Einberufung erfolgt mindestens 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand. Die Tagesordnung ist jeweils beizufügen.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 10 Kassenprüfung
Alljährlich werden von der Mitgliederversammlung aus deren Reihen zwei Kassenprüfer gewählt. Sie sind für die Richtigkeit der Kassenprüfung gegenüber der Mitgliederversammlung verantwortlich.
§ 11 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Wählergemeinschaft fällt zeitlich mit dem Kalenderjahr zusammen.
§ 12 Zielsetzung
Die Freie Wählergemeinschaft Roxheim bekennt sich zur demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Ziele sind die Durchsetzung bestimmter kommunalpolitischer Aufgaben, wie bürgernahe und verantwortungsbewußte Verwaltung, Förderung des Gesundheitswesens in Verbindung mit Breitensport, Förderung der örtlichen Vereine und Verbände, Erweiterung des Baulandangebotes,
Erweiterung der Grundschule, des Friedhofes und der Freizeiteinrichtungen entsprechend der Größe der Gemeinde.
Diese Satzung wurde am 18. Januar 1984 errichtet und am 28.01.2012 geändert/ergänzt.