Gemeinderatssitzung vom 27.11.2017

Am Montag, den 27.11.2017 fand im Mehrzweckraum der Grundschule die letzte Gemeinderatssitzung für dieses Jahr statt.
Tagesordnung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Auslegung der 2. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für das Teilgebiet "In der Langgewann-Süd" der Ortsgemeinde Roxheim
3.
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan für das Teilgebiet "Westlich der K51" der Ortsgemeinde Roxheim
4.
Roxheimer Felssicherung
a) Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung von Sicherungsmaßnahmen
b) Unterrichtung durch den Ortsbürgermeister über die Festlegung der Zaunlänge beim Unteren Birkenberg und die beschlossene Angebotseinholung durch den Bau- und Friedhofsausschuss
5.
Information des Ortsbürgermeisters über Eingaben von Anwohnern über die Verkehrsbelastung und überhöhte Geschwindigkeiten in den Straßen Zum Wißberg und Kreuznacher Weg
6.
Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Stromlieferungen ab dem 01.01.2019 der Ortsgemeinde Roxheim
7.
Beratung und Beschlussfassung über die Stromqualität im Rahmen der 4. Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
8.
Beratung und Beschlussfassung über dem Forstwirtschaftsplan 2018
9.
Beratung und Beschlussfassung über einen Umnutzungsantrag "Wohnung im Grundschulgebäude für Zwecke der betreuenden Grundschule"
10.
Mitteilungen/Anfragen

Zu TOP 1
Es lagen keine Einwohnerfragen vor.

Zu TOP 2
Aufgrund der Änderung der Werte der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung konnte der Passus, dass innerhalb der festgelegten Grundstücke in Sportplatznähe in den oberen Etagen nur Fenster installiert werden dürfen, welche nicht zu öffnen sind, entfallen. (siehe TOP 6 der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2017)
Der Beschlussantrag lautet:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf und die Auslegung der 2. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für das Teilgebiet "In der Langgewann-Süd" der Ortsgemeinde Roxheim
Begründung:
Die Ortsgemeinde hat für das Teilgebiet "In der Langgewann-Süd" die 2. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.
Um das Planungsvorhaben weiter zu verwirklichen, bedarf es im Verfahrensablauf gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Beschlüsse (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) des Gemeinderates von Roxheim.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Zu TOP 3
Durch Herrn Ruppert von BBP Kaiserslautern wurden die eingegangenen Stellungnahmen nach der Auslegung des Bebauungsplans vorgestellt und erläutert.
Es gab keine öffentlichen Eingaben durch Bürger.
23 Träger und Behörden waren über die Offenlegung in Kenntnis gesetzt hierzu gab es 7 Rückmeldungen. Diese kamen vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR), Landesamt für Denkmalpflege Rheinland Pfalz, Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz (LBM), Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord (SGD Nord), Stadtwerke Bad Kreuznach, Verbandsgemeinde Rüdesheim, Westnetz GmbH und in Sachen Naturschutz vom Hunsrückverein und Landesjagdverband.
Der LBM weißt daraufhin, dass der Bebauungsplan nicht befürwortet wird, bis die Zufahrt der Firma We Ma Pro GmbH gem. den Forderungen des LBM gebaut ist. Schwerlastverkehr muss das Grundstück verlassen können, ohne hierbei auf die Gegenfahrbahn zu gelangen. Sofern dies umgesetzt ist, stimmt der LBM dem Bebauungsplan zu. Seitens der Verwaltung wird zeitnah Kontakt mit We Ma Pro GmbH aufgenommen, damit diese die Forderung des LBM umsetzen und dies in den Bebauungsplan aufgenommen werden kann. Alle Rückäußerungen wurden zur Kenntnis genommen.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt über den Bebauungsplan für das Teilgebiet "Westlich der K51" der Ortsgemeinde Roxheim:
a) über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
b) Entwurf und Auslegung des Bebauungsplanes "Westlich der K51"
Die Beschlüsse ergingen einstimmig.

In dem Zusammenhang wurde der Beschluss gefasst, dass in dem Bereich direkt an der K 51 vom neuen Kreisel bis zum zukünftigen Bauhof pro Gebäude 8 statt 6 Wohnungen gebaut werden können. An den festgesetzten Höhen der Häuser soll sich nichts ändern. Angedacht ist eine Bauweise mit einem sogenannten Staffelgschoß (oberstes Geschoss in der Fläche kleiner als die darunter liegenden Geschosse)
Der Beschluss wird bei einer Enthaltung der SPD gefasst.

Zu TOP 4
Das Geologische Landesamt war zweimal vor Ort. Zuletzt am 09.11.2017.
Hierbei wird in Betracht gezogen, die überstehende Felsplatte mit Beton zu verplomben und den Rest mit einem speziellen Netz abzusichern.
Ein Ankauf eines Streifens unterhalb der Felswand und die Errichtung eines Zaunes dort ist nicht notwendig. Für die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen Angebote eingeholt werden.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

Zu TOP 5
Aufgrund der Eingaben der Anwohner wurden Verkehrsmessungen durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass inzwischen 33 % mehr Verkehrsdurchfluss ist, begründet auch durch das "neue" Neubaugebiet "in der Langgewann-Süd". in der Straße zum Wißberg wurde festgestellt, dass im Schnitt anstatt der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit im Schnitt 21 bis 22 km/h gefahren wird.
Nach eingehender Diskussion über verschiedene Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung wie z. B. Aufstellen von Pflanzkübeln, Schwellen usw. wurde sich als Erstmaßnahmen darauf geeinigt folgende Maßnahmen durchzuführen:
- vermehrte Geschwindigkeitskontrollen
- Piktogramme auf der Straße
- neues Einzeichnen der Parkflächen, hierbei sollen diese um ca. 1 m in Richtung der Fahrbahn einrücken. Zum einen wird den Fahrzeugen ein Hindernis geboten und zum Anderen wird den Fußgängern die Möglichkeit gegeben, an geparkten Fahrzeugen abseits der Fahrbahn vorbei zu laufen. Somit werde eine Art Gehweg geschaffen.
Sollten diese Maßnahmen nicht von Erfolg gekrönt sein, müsste man sich über weitere Möglichkeiten Gedanken machen.
Es soll auch nochmals eindringlich an die Bürger und insbesondere auch an die Anwohner appelliert werden, sich an die Geschwindigkeiten zu halten und Rücksicht zu nehmen. Oftmals sind es die Anwohner selbst, welche zu schnell fahren, oder Fahrzeuge, welche sich an die Geschwindigkeiten halten, diese überholen.

Zu TOP 6
Der bisherige Stromvertrag wird auslaufen und es muss eine neue Ausschreibung erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Ortsgemeinde selbst ausschreiben lässt, oder sich an der Bündelausschreibung durch die Verbandsgemeinde Rüdesheim beteiligt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig sich an der Bündelausschreibung zu beteiligen.
Es wird hierbei ein Zweijahresvertrag geschlossen werden, welcher dreimal um je 1 Jahr verlängert werden kann.

Zu TOP 7
Bzgl. der Stromqualität kann zwischen "Normalstrom", Ökostrom ohne Neuanlagenquote 100 % 0,3 ct/kWh und Ökostrom mit Neuanlagenquote (Der Strom muss nachweislich in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energiequellen nutzen) 100 % 0,5 Ct /kWh gewählt werden.
Der Stromverbrauch in Roxheim betrug für 2016 bei 19 Abnahmestellen 189.330 kWh.
Es wird einstimmig die Stromqualität Ökostrom mit Neuanlagenquote beschlossen.

Zu TOP 8
Der vorliegende Forstwirtschaftsplan 2018 (Siehe Foto) wird einstimmig beschlossen.

Zu TOP 9 Da die betreuende Grundschule ständig wächst, reichen die Räumlichkeiten kaum noch aus. Da die in der Grundschule befindliche Mietwohnung demnächst frei wird ist ein Antrag auf Umnutzung für die betreuende Grundschule angedacht. Es soll u. a. ein Durchbruch geschaffen werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Stellung eines Antrags auf Umnutzung der Mietwohnung im Gebäude der Grundschule.

Zu TOP 10
Die Beschilderungen zur Parkregelungen auf dem Parkplatz des Friedhofs und in der Hirtenstraße wurden gestellt und sind in Kraft getreten.

Am 08.12.2017 ist ein Pflanztermin von Bäumen, welcher der Ortsgemeinde zur Verfügung gestellt wurden. Am Abend findet in der Birkenberghalle eine Einweisung in den Defibrillator für alle interessierten Bürger und Vereine statt.

An der Bushaltestelle am Aldi zwischen Roxheim und Hargesheim soll ein Wartehäuschen gestellt werden. Die Ortsgemeinde Hargesheim hat sich bereit erklärt die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Durch die Verbandsgemeinde Rüdesheim wird ein Zuschussantrag gestellt.

Dietrich Braun (FWG) teilt mit, dass er von Bürgern angesprochen wurde, dass sie das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde nicht mehr erhalten.
Der Verbandsgemeindebürgermeister Lüttger teilt diesbezüglich mit, dass die Verbandsgemeinde darauf keinen Einfluss hat und sich die entweder Betroffenen direkt an den Verlag, oder an die Verbandsgemeinde wenden. Diese leitet das Anliegen an den Verlag weiter.