Gemeinderatssitzung vom 30.08.2021

Am 30.08.2021 fand in der Birkenberghalle eine Gemeinderatssitzung mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

TOP 1

Einwohnerfragestunde

TOP 2

Annahme des Hochwasserschutzkonzeptes der Verbandsgemeinde Rüdesheim für den Ortslagenausschnitt Roxheim

 TOP 3

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 BauGB für das Teilgebiet „In der Katzenbach – Hinter Zäunen – Am Kreuz – In den zwölf Morgen – In der Langgewann“ der Ortsgemeinde Roxheim (Erstellung eines Containers als Jugendraum auf dem Sportgelände) –Sonderinteresse-

 TOP 4

Information des Ortsbürgermeisters über die Ersatzbeschaffung eines Hangmulchers

 TOP 5

Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Mähroboters für das Sportgelände.

 TOP 6

Information des Ortsbürgermeisters über die Notwendigkeit eines 4. Gemeindearbeiters im Hinblick auf den Aufgabenzuwachs

 TOP 7

Beratung und Beschlussfassung über die rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplanes und der Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet „Am ewigen Nest“ der Ortsgemeinde Roxheim

 TOP 8

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Anlage zur Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Roxheim vom 14.02.2011 (Ergänzung „Am Weinsheimer Weg“)

 TOP 9

Unterrichtungen / Anfragen

 Zu TOP 1

Es lagen keine Einwohnerfragen vor.

 Zu TOP 2

Durch Herrn Barth wurde das seit 2016 in Bearbeitung befindliche Hochwasserschutzkonzept für den Ortslagenausschnitt Roxheim vorgestellt. (siehe Foto)

 Hierzu wurden Karten entwickelt, in denen mögliche Problemstellen bei Starkregen (50 – 100 Liter / m2) und noch Maßnahmen zu ergreifen sind, sowie die bereits getroffenen Maßnahmen eingezeichnet sind.

Informationen zum Thema Hochwassermanagement, sowie die entsprechenden Kartenausschnitte können auf der Homepage der SGD Nord (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) eingesehen werden.

 Links hierzu:

https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-abfall-boden/wasserwirtschaft/hochwasserschutz/

https://hochwassermanagement.rlp-umwelt.de/servlet/is/200042/ 

https://geoportal-wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/10081/

Durch Herrn Barth wurde die für Roxheim erstellte Karte eingehend erläutert. Hierbei wies er daraufhin, dass zum einen jeder private Hauseigentümer sich um den Schutz seines Gebäudes durch entsprechende Maßnahmen kümmern sollte, und zum anderen für die Kommunen das Ergreifen von Maßnahmen zum Hochwasserschutz gesetzlich bindend ist (Landeswassergesetz). Hierbei sind nicht nur einzelne Maßnahmen in Betracht zu ziehen, sondern das Gesamtkonzept muss letztendlich dafür sorgen, dass bei Starkregenereignissen das Wasser kontrolliert und möglichst ohne bzw. mit geringsten Schäden abfließen kann.

Maßnahmen welche hierbei ergriffen werden könne sind z.B. für die Kommunen:

  • Pflege der Bachläufe, welches bedeutet einen Bach nicht komplett zu Roden und auszubaggern, sondern die Vegetation so zurückzuschneiden, dass das Wasser kontrolliert abließen kann. (In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Bachläufe freizuhalten sind. Insofern ist das Entsorgen von Grünschnitt in den Bachläufen zu unterlassen.)
  • Das regelmäßige Prüfen und Pflegen von Durchlaufstellen und Abflusskanälen,
  • Das gezielte Lenken von Oberflächenwasser z.b. in Bachläufe

Die Bürger sind in geeigneter über mögliche Gefahrenstellen zu informieren, sodaß diese ggf. eigenen Maßnahmen zum Schutz ihres Objektes ergreifen können, wie z. B. (Legen von Sandsäcken bei Starkregenereignissen, Einbau von Rückschlagventilen, usw.)

Das Hochwasserschutzkonzept wurde einstimmig angenommen.

Zu TOP 3

Die Ortsgemeinde Roxheim hat für das Teilgebiet „In der Katzenbach – Hinter Zäunen – Am Kreuz – In den zwölf Morgen – In der Langgewann“ die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 Bau GB beschlossen. Um das Planungsvorhaben weiter zu verwirklichen, bedarf es im Verfahrensablauf gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Beschlüsse (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) des Gemeinderates Roxheim.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf und die Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „In der Katzenbach – Hinter Zäunen – Am Kreuz – In den zwölf Morgen – In der Langgewann“.

Zu TOP 4

Da der vorhandene Hangmulcher defekt und eine Reparatur unwirtschaftlich ist, wurde in einer Eilentscheidung nach Einholung von -3- Angeboten ein neuer Hangmulcher bestellt. Kostenpunkt rund 10.700 €.

 Zu TOP 5

Seitens der SPD wurde ein Antrag auf Beschaffung eines Mähroboters für das Sportgelände gestellt. Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat nach Abschluss des Haushalts und Einholung weiterer Informationen zum Thema Mähroboter auf Sportplätzen die Entscheidung zu vertagen.

 Zu TOP 6

Der Ortsbürgermeister teilt mit, dass aufgrund der in letzter Zeit entstandenen Neubaugebieten, Kindergartengartenerweiterung, sowie weiterer wachsender Aufgaben über eine Beschäftigung eines vierten Gemeindearbeiters nachzudenken ist. Dies soll erst nächstes Jahr Gegenstand im Rahmen der Haushaltsentscheidung sein.

 Zu TOP 7

Der Ortsbürgermeister unterrichtet den Gemeinderat darüber, dass die Planurkunde des Bebauungsplanes und der Bebauungsplanänderung für das Teilgebiet „Am ewigen Nest“ der Ortsgemeinde Roxheim nicht ausgefertigt ist. Im Klartext, bei der damaligen Änderung wurde versehentlich durch den damals amtierenden Ortsbürgermeister das Dienstsiegel, sowie die Unterschrift nicht angebracht. Dies stellt einen formellen Verfahrensfehler dar. gem. § 214 Abs. 4 BauGB (§ 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren - … Abs. 4 Der Flächennutzungsplan oder die Satzung können durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.)

Der Gemeinderat beschließt bei -2- Enthaltungen die nachträgliche Ausfertigung mit Rückwirkung zum Zeitpunkt der ursprünglichen Veröffentlichung

 Zu TOP 8

Durch die Erweiterung der Ortsgemeinde Roxheim um das Neubaugebiet „ Am Weinsheimer Weg“ muss die Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Roxheim vom 14.02.2011 beschlossen werden. (Aufnahme des Neubaugebietes).

Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

 Zu TOP 9

Es muss noch eine Ausschreibung zwecks Beauftragung eines Reinigungsunternehmens erfolgen. Da sich dies aufgrund der Kindergartenerweiterung, Sporthalle und Grundschule als schwierig erweist wird durch den Ortsbürgermeister noch ein Tableau erstellt, in dem eine Auflistung über Zeiten, Reinigungsmaßnahmen und Räumlichkeiten eingepflegt ist. Dies wird dem Gemeinderat vor der Ausschreibung zur Kenntnis gegeben.

 Der Drachenflugverein stellte den Antrag auf Verlängerung der Startbahn zwecks Starts von motorisierten Drachen. Dies wurde seitens der Ortsverwaltung abgelehnt, da keine motorisierten Fluggeräte erwünscht sind.

 Küche Kreativ n Person von Herrn Pallesch spendet 700 € für Spielgeräte Kindertagesstätte. Der Gemeinderat stimmt dieser Spende einstimmig zu.

Der Anteil der Ortsgemeinde Roxheim an den Kosten des Baus eines Verkehrskreisels zwischen Roxheim und Hargesheim müsste aufgrund von Kostensteigerungen von den beschlossenen 80.000 € auf ca. 120.000 € aufgestockt werden. Es gilt die weiteren Entscheidungen anderer beteiligter Gremien abzuwarten und dann neu zu beschließen.