Gemeinderatssitzung vom 05.06 2023

Am Montag, dem 05.06.2023 fand in der Grundschule eine Gemeinderatssitzung mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:
TOP 1
Einwohnerfragestunde
TOP 2
Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt 2023 –Entwurf per Mail am 22.05.2023 übermittelt
TOP 3
Bericht über bisherige Berichterstattungen für ein Gewerbegebiet an der B 41; Vorstellung einer Ideenskizze
TOP 4
Grundschule
a) Bericht über die vom Schulträgerausschuss beschlossenen Beschaffungen
b) Antragstellung für einen Zuschuss „Schullüftung für den zusätzlichen Klassenraum und den Mehrzweckraum
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben Umbau Poststelle für die Gemeindebücherei
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung über eine Vergabe der Pflastersanierung Einfahrt Straße „Zum Wißberg“
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme der Ortsgemeinde an der Bündelausschreibung Erdgas 2024/2025
TOP 9.
Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Schöffenberufung
TOP 10.
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
TOP 11
Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Rasenroboters für das Sportgelände
TOP 12
Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zur Entwidmung eines Teils des Wirtschaftsweges am Katzenbach
TOP 13
Mitteilungen und Anfragen

Zu Top 1
Es lagen Einwohnerfragen des Bürgers Stallmann zur Straßensanierung und des Büchereiteams in Bezug auf den Umzug der Bücherei vor.
In Bezug auf die Straßensanierung wurde auf TOP 2 und Umzug Bücherei auf TOP 5 verwiesen.

Zu TOP 2
Steuerhebesätze
Der Landtag hat Ende November das neue Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) verabschiedet. Dabei wurde der kommunale Finanzausgleich grundlegend geändert. Die Finanzausgleichsmasse wird nicht mehr als Anteil an bestimmte Steuereinnahmen des Landes errechnet, sondern wird auf Grundlage eines Bedarfsermittlungsverfahrens festgesetzt. In einem weiteren Schritt wird die Finanzausgleichsmasse auf die verschiedenen kommunalen Ebenen (Ortsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte usw) aufgeteilt. Die Ortsgemeindeebene erhält zukünftig eine Schlüsselzuweisung B, u. a. für die Aufgabe „Kindertagesstätte“, unabhängig vom Sitz der Kita, und auch für die Aufgabe „Grundschule“, sofern sie hier Träger ist. Neben einer Reihe weiterer Änderungen, die insbesondere die Landkreis- und Verbandsgemeindeebene betreffen, werden u. a. die für die Ortsgemeinden im § 17 LFAG geregelten Nivellierungssätze, die maßgebend für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Umlagen an Kreis- und Verbandsgemeinde sind, an den derzeitigen Bundesdurchschnitt wie folgt angepasst:
Grundsteuer A bisher 300 v.H., neu 345 v.H.
Grundsteuer B bisher 365 v.H., neu 465 v.H.
Gewerbesteuer bisher 365 v.H., neu 380 v.H.
Laut Berechnung der Kämmerei für die Ortsgemeinde Roxheim, basierend auf den Steuerkraftzahlen 2023 betragen die Einnahmeverluste bei der Schlüsselzuweisung A 169.652,00 €. Grundsätzlich führt das auch zu geringeren Umlagen an den Landkreis und an die Verbandsgemeinde. Bei unveränderten Hebesätzen hat Roxheim einen Verlust durch die Gesetzesänderung von 123.468,00 €. Die von der Kämmerei vorgeschlagene Erhöhung (
Grundsteuer A von 330 v.H. auf 345 v.H. und Grundsteuer B von 400 v.H. auf 465 v.H.) bedeutet nur noch einen Verlust von 71.541,00 €. Schließlich zahlt Roxheim an den Landkreis und die Verbandsgemeinde bei bisherigen Hebesätzen Umlagen für Steuern, die sie tatsächlich nicht einnimmt. Die Veränderung der Nivellierungssätze im neuen LFAG bewirkt, dass die einzelne Einnahmequelle hochgerechnet wird, sofern der Hebesatz der jeweiligen Ortsgemeinde unter den Nivellierungssätzen festgesetzt wurde. Für Roxheim bedeutet dies, dass sie einen Betrag von 30.969,57 € an Umlagen zahlt, für Steuereinnahmen, dies nicht einnimmt. Sie verschenkt quasi diese Summe.
Nach wie vor gilt hinsichtlich der Förderungen aus dem Investitionsstock und für andere Förderungen des Landes, dass die Gemeinde zur Erlangung der Förderung verpflichtet ist, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.
Darüber hinaus hat die Kommunalaufsicht auf die Vorgaben des Rechnungshofes hingewiesen, die bei der Prüfung und Genehmigung der kommunalen Haushalte strenge Maßstäbe fordern. So dürfe bei einem defizitären Haushalt und bei Steuerhebesätzen der Ortsgemeinde, die unter den Nivellierungsätzen liegen, eine Beanstandung wegen Rechtsverstoß erfolgen, mit der Aufforderung die Hebesätze anzupassen. Ebenso werde bei der Genehmigung der Kreditermächtigungen keine Gesamtgenehmigung erteilt, sondern unter den Voraussetzungen des § 103 Gemeindeordnung lediglich Einzelgenehmigungen. Dies bedeutet eine erhebliche Einschränkung in der Investitionstätigkeit der betroffenen Gemeinden, da sie dann grundsätzlich nur noch unabweisbare Investitionen realisieren kann.
Aus diesen Gründen einerseits und auf Grundlage der Vergleichsberechnungen der Kämmerei andererseits wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, ab dem Jahr 2023 die Erhöhung der Steuerhebesätze (Grundsteuer A von 330 v.H. auf 345 v.H. und Grundsteuer B von 400 v.H. auf 465 v.H.) zu beschließen.
Hinweis: Dies bedeutet je nach Gebäude und Baujahr eine Mehrbelastung zwischen 20 und 70 € pro Jahr.
Veränderungen im Bereich der Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit
Investitionstätigkeit
Anschaffung Bagger für den Bauhof 30.000 €
Neue Belüftungsanlagen in der Grundschule (Klassen- und Mehrzweckraum) 16.500 €
Umzug der Gemeindebücherei in die ehem. Poststelle (30.000 €)
Anschaffungen von Möbel für die Grundschule 30.000 €
Neue Belüftungsanlage in der Kita 312.000 €
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Kita 42.000 €
Flutlichtanlage für den Sportplatz 63.500 €
Bau neue Fußgängerbrücke am Katzenbach 10.000 €
Kreisverkehrsplatz Roxheim/Hargesheim 177.500 €
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Halle 42.000 €
Gesamtinvestitionen in Höhe von 768.500 €
Finanzierungstätigkeit
Zuweisung für die Lüftungsanlagen in der Grundschule 121.500 €
Landeszuweisung für die Erweiterung der Kita 300.000 €
Zuweisung für die Lüftungsanlagen in der Kita 253.500 €
Zuweisung für die Flutlichtanlage für den Sportplatz 22.000 €
Landeszuweisungen für den Kreisverkehrsplatz Roxheim/Hargesheim 97.000 €
Demnach verbleibt ein Betrag von 25.500 € , der zusammen mit der freien Finanzspitze (650.600 €) einerseits zur Tilgung des Liquiditätsdarlehens aus dem Jahresabschluss 2022 (357.000 €) verwendet wird und andererseits danach wieder einen eigenen Zahlungsmittelbstand aufbaut (319.100 €). Weder Liquiditätsdarlehen bei der Verbandsgemeindekasse noch Investitionskredite müssen aufgenommen werden.
Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 einstimmig.
In Bezug auf die Straßensanierungen teilte der Ortsbürgermeister mit, dass die untere Bergstraße, sowie Teile der Schulstraße in den nächsten 3 bis 4 Jahren saniert werden müssen.

Zu TOP 3
Roxheim kommt für die nächsten 3 bis 4 Jahre für ein Gewerbegebiet wie in der Presse mitgeteilt wurde nicht in Betracht, da hier noch der Grünzug vorliegt. (Als Grünzug bzw. kleinräumigere Grünzäsur werden in der Raumordnung und der Landschaftsplanung zusammenhängende, nicht bebaute Gebiete bezeichnet, die zum Biotopverbund und zur Gliederung und dauerhaften Trennung von Siedlungsflächen ausgewiesen werden.)
Durch die Ortsgemeinde könnte eine Bedarfsanfrage (Eigenbedarf) von 3-4 ha gestellt werden.
Dies bedeutet es müsste ein Zielabweichungsantrag gestellt werden.
Der Gemeinderat lässt eine Vorprüfung durchführen, bei der die Erfolgsaussichten geprüft werden.

Zu Top 4
Der Schulträgerausschuss hat am 12.05.2023 getagt.
a)
Der Ortsbürgermeister wurde im Blick auf die Dringlichkeit ermächtigt, nach Vorliegen der Angebote zusammen mit der Schulleitung die Möbelbeschaffung für die 2 Klassenräume mit Einzeltischen einzuleiten. Angebote werden von der Schulleitung eingeholt.
Wegen des Lärms aus dem Küchenbereich sollen dem Ortsbürgermeister die Dämmmaßnahmen bei zwei Klassenraumtüren durch einen Fachmann geprüft werden.
Der Ortsbürgermeister wird im Blick auf die Dringlichkeit ermächtigt, sich 2 Whiteboards anbieten zu lassen und die Beschaffung einzuleiten.
b)
Für den neuen Klassenraum und den Mehrzweckraum soll die Einreichung eines Zuschussantrages für die Schullüftung beschlossen werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Zuschussantrag zu stellen.

Zu Top 5
Die Kosten für den Umbau der ehemaligen Poststelle wurden im Nachtragshaushalt mit 30.000 € aufgenommen. Hier können durch Eigenleistungen, wie z. B. das Entfernen der Tapeten durch die Ratsmitglieder Kosten eingespart werden. Durch das Büchereiteam werden die Bücher verpackt und durch die Gemeindearbeiter könnten sonstige handwerkliche Tätigkeiten verrichtet werden.
Die Poststelle bezieht zum 01.07.2023 den Vorraum der Bücherei. Die Bücherei soll bis zum 01.09.2023 umgezogen sein. Der Terminplanung ist sportlich, sei aber laut Mitteilung des Ortsbürgermeisters machbar, zumal das beauftragte Bauunternehmen mitgeteilt hat sofort mit den Umbaumaßnahmen beginnen zu können.
Der Ortsbürgermeister wird durch den Gemeinderat beauftragt die Aufträge zu vergeben. Es wird über die Anzahl der Stunden abgerechnet.

Zu Top 6
Das Pflaster in der Straße Am Wißberg, Einmündung zur Hauptstraße ist lose.
Es wurden seitens der Verbandsgemeinde 2 Angebote eingeholt.
Firma Barth: 15.996,87 €
Firma Bellmann: 17.940,74 €
Den Ortsbürgermeister verwunderte, dass nach Bekanntwerden der Angebote durch die Firma Bellmann der Ortsgemeinde 5 % Skonto und 5 % Rabatt angeboten wurde. Es liegt demnach hier der Verdacht nahe, dass die Zahlen vor der Gemeinderatssitzung weitergetragen wurden.
Durch den Gemeinderat wurde bei einem Abstimmungsausschluss einstimmig das Angebot der Firma Barth angenommen.

Zu TOP 7
Im Hinblick auf die Umstellung der Flutlichtanlage auf LED-Technik muss ein Leistungsverzeichnis erstellt werden, die Bauleitung vergeben werden, sowie erforderliche Messungen durgeführt werden. Seitens des Planers Gutheil wurde diesbezüglich ein Angebot 550 € plus Mehrwertsteuer unterbreitet, die o. a. Maßnahmen durchzuführen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Planer damit zu beauftragen.

Zu TOP 8
1. Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat bevollmächtigt die Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde Roxheim ab dem 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3. Der Gemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Roxheim vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.
4. Die Ortsgemeinde Roxheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der /die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Teilnahme und entscheidet sich für Erdgas mit 10 Biogas (Bioerdgas) für alle Abnahmestellen.

Zu TOP 9
Die Ortsgemeinde Roxheim kann vier Personen für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen benennen. Die Personen sind durch Wahl zu benennen. Für die Benennung einer Person ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.
Zur Benennung von Personen für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024-2028 bewerben sich folgend Personen:
Herr Roland Prengel, Frau Astrid Dunst, Herr Thomas Busch, Frau Ilka Rothaupt, Herr. Dr. Michael Hermesdorf und Frau Katharina Lüttger.
Folgende Personen wurden durch den Gemeinderat, Aufzählung nach Anzahl der Stimmen, für die Wahl benannt:
1. Frau Katharina Lüttger
2. Frau Ilka Rothaupt
3. Herr Dr. Michael Hermesdorf
4. Frau Astrid Dunst

Zu TOP 10
Bei Spenden über 100 € bedarf es der Zustimmung des Gemeinderats.
Der Gemeinderat stimmt den Spenden der SPD Roxheim 500 € (Stereoanlage Jugendraum), Busunternehmen Trierweiler 305 € (Tombola), Volksbank 1.000 € für die Veranstaltung Kinder gratulieren der Ortsgemeinde, Aldi Süd 288 € (Grill)

Zu TOP 11
Nach erneuter Diskussion und Darlegung aller Vor- und Nachteile wurde der Antrag zur Beschaffung oder Leasens eines Rasenmähroboters bei 7 Nein-Stimmen und 7 Ja-Stimmen abgelehnt. (Bei gleichen Stimmen gilt der Antrag als abgelehnt.)

Zu TOP 12
Der Punkt wurde bis zur nächsten Gemeinderatssitzung vertagt, da keine Karte vorlag.

Zu TOP 13
Der Ortsbürgermeister informiert:
1.
In der 24 Kalenderwoche (nächste Woche) beginnt der Glasfaserausbau in Roxheim.
Erster Bauabschnitt ist von der Hauptstraße 2, Bergstraße bis Triftstraße.
2.
Der Bau des Kreiselverkehrs Roxheim/Rüdesheim beginnt demnächst.
3.
Kirmesplanung 2023 beginnt, liegt zukünftig zu 100 % bei der Gemeinde. Diese Woche ist diesbezüglich noch ein Treffen mit den Vereinen.
4.
Essenspreis in der Grundschule
Der Preis wird zum 01.09.2023 von 3,90 € auf 3,99 € erhöht.
5.
Eine Begutachtung der Bäume auf dem Friedhof hat ergeben, dass einige Bäume aus der „Allee“ entfernt werden müssen
6.
Der Bauantrag für die Errichtung einer Packstation an der Birkenberghalle ist erteilt.
7.
Anlässlich der Veranstaltung Weinwanderung anlässlich der 1250 Jahrfeier gab es Probleme mit Anwohnern, welche die Polizei informierten und diese um 22:30 Uhr die Veranstaltung aufsuchte.
8.
Ein Parkplatz für das Festwochenende im Juni für auswärtige Besucher, insbesondere des Festzuges wird vorbereitet.